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01.04.2010 17:40 | 1 Kommentar

Das Angeln auf dem Rügendamm stellt grundsätzlich eine Sondernutzung dar und bedarf der Erlaubnis des Straßenbauamtes Stralsund.

Derzeit wird die Nutzung des Rügendamms für das Herings- und Hornfischangeln in der Zeit vom 15 März bis 15. Juni durch die zuständige behörde geduldet.
 Für diese Nutzung muss durch die Angler jedoch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sein.

22.03.2010 16:00 | 0 Kommentare

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22.03.2010 15:51 | 0 Kommentare

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