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Am 26. Januar hat der Deutsche Bundestag die Erleichterung für Freizeitkapitäne beschlossen. Dieser Beschluss beeinhaltet die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von fünf auf 15 PS (11,4 kW) anzuheben.
Das Angeln auf dem Rügendamm stellt grundsätzlich eine Sondernutzung dar und bedarf der Erlaubnis des Straßenbauamtes Stralsund.
Derzeit wird die Nutzung des Rügendamms für das Herings- und Hornfischangeln in der Zeit vom 15 März bis 15. Juni durch die zuständige behörde geduldet.
Für diese Nutzung muss durch die Angler jedoch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sein.





